Trauung


Gemeinsam den Bund fürs Leben schließen und öffentlich vor Gott und der Kirche einander die Treue zu versprechen.

 

Der Ehebund, den beide Partner in freier Entscheidung miteinander eingehen, besteht nach Glaube und Lehre der Kirche wesentlich in der ausschließlichen und unauflöslichen Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau bis zum Tod. Eine Ehe ist ihrer Natur nach auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet. Die Ehe von Getauften ist von Christus zur Würde eines Sakramentes erhoben (can. 1055/CIC 1983). Alle Partner, die eine vor Gott und der Kirche gültige Ehe schließen möchten, müssen durch ihr Jawort erklären, dass sie keinen Kernbereich der Ehe ausschließen, weder die eheliche Treue, noch die Unauflöslichkeit, noch die Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und auf Nachkommenschaft.

Voraussetzungen
Vor der kirchlichen Heirat muss überprüft werden, ob alle kirchenrechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung gegeben sind. Dies geschieht in einem ersten Gespräch mit dem Priester oder dem Diakon am Wohnsitz von Braut oder Bräutigam. Hierbei wird das Ehevorbereitungsprotokoll erstellt. Dazu benötigen Sie eine aktuelle Taufurkunde zur Eheschließung, die Sie bei dem Pfarramt beantragen können, das Ihre Taufkirche verwaltet. Erst nach diesem Gespräch kann dann der Hochzeitstermin zugesagt werden.

Im weiteren Gespräch wird mit dem Geistlichen, der den Gottesdienst leitet, die kirchliche Feier vorbereitet. Dabei sollen die Brautleute durch die Wahl der Lesungstexte und Fürbitten aktiv mitwirken. In Brautleutetagen werden die Brautpaare auf das Hl. Ehesakrament vorbereitet. Hierfür werden Ihnen Hilfen an die Hand gegeben.

Der Termin
Wenn Sie einen Wunschtermin für Ihre Trauung haben, dann wenden Sie sich an das Pfarramt. Es wird überprüft, ob an diesem Termin der Kirchenraum frei ist und ob ein Priester oder Diakon unserer Pfarrei an diesem Termin mit Ihnen die Trauung feiern kann. Vor einer sicheren Terminzusage müssen aber die kirchenrechtlichen Voraussetzungen geprüft sein.

Nach Absprache kann es auch möglich sein, dass Sie selbst einen Priester oder Diakon benennen, der in unseren Kirchen mit Ihnen die Hochzeit feiert.